Familie

Darf ich verlangen, dass mein Kind im Flugzeug neben mir sitzt?

Die Airline ist nicht verpflichtet, Eltern neben ihren Kindern zu platzieren, selbst wenn die Eltern die entsprechenden Sitzplätze reserviert haben. Eine Sitzplatzreservierung ist nicht verbindlich. Kann die Airline aber den kostenpflichtig reservierten Sitzplatz nicht gewährleisten, hat sie den Fluggast möglicherweise zu entschädigen.

Weder in der Schweiz noch in der EU gibt es eine gesetzliche Vorschrift, welche Airlines Vorgaben zur Sitzplatzreservierung macht. Selbst wenn der Fluggast nebeneinander liegende Sitze reserviert hat, kann die Airline ihn umplatzieren. Allerdings kann der Fluggast dann versuchen, von der Airline eine Entschädigung zu verlangen.

Fluggesellschaft kann Sitzplätze frei vergeben

Ob eine Airline Sitzplatzreservierungen kostenlos, kostenpflichtig oder überhaupt nicht anbietet, ist ihr überlassen. Ebenso kann sie auch Fluggäste nach dem Zufallsprinzip platzieren oder Familien bevorzugt behandeln.

Die swiss beispielsweise bietet kostenpflichtige Reservationen an, welche einen Anspruch auf einen Platz in der gewünschten Kategorie geben und bei denen der Fluggast die Reservationsgebühr zurückerhält, wenn kein Platz dieser Kategorie mehr verfügbar ist. Bei einer kostenlosen Reservierung behält es sich die swiss aber vor, die Sitzplätze jederzeit wieder zu ändern. In beiden Fällen gibt es keine gesonderte Bestimmung für Familien mit Kindern.

Ist der Sitzplatz weg, muss Airline Gebühren zurückerstatten

Auch eine Sitzplatzreservation gibt keinen automatischen Anspruch auf den konkreten Sitzplatz. Die Fluggesellschaft kann die Reservationen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln. Verankern diese, wie bei der swiss, eine Rückerstattung der Reservationsgebühren, ist die Airline daran gebunden.

Allerdings dürfte ein Fluggast, der trotz Reservierung keinen Sitzplatz in seiner Kategorie erhält, mit seiner Forderung nach Rückerstattung selbst dann Erfolg haben, wenn die AGB dies ausschliessen. Zwar gibt es dazu soweit ersichtlich noch keine Rechtsprechung eines Schweizerischen Gerichts, aber in diesem Fall würde die Airline den «Reservationsvertrag» verletzen und müsste die Gebühr wohl zurückerstatten.

In Deutschland hat ein Gericht entschieden, dass die Airline gar den Ticketpreis reduzieren muss, wenn sie zwei Fluggäste trotz (kostenlos) reservierter Sitzplätze nicht wunschgemäss nebeneinanderplatziert. Ob ein Gericht in der Schweiz gleich entscheiden würde, ist unklar.