Wohnen

Husten wegen trockener Luft: Darf ich Wäsche in der Wohnung aufhängen?

Ein Mieter darf in seiner Wohnung auch dann die Wäsche trocknen, wenn die Vermieterin ihm das verbietet. Er muss aber die Wohnung sorgfältig gebrauchen und sollte nichts tun, was die Schimmelbildung begünstigt.

Wer eine Wohnung mietet, darf diese gebrauchen und beispielsweise eben auch Wäsche darin aufhängen. Die Vermieterin darf ihm nicht vorschreiben, feuchte Kleider in der Waschküche oder in einem Trocknungsraum zu trocknen. Auch eine entsprechende Vorschrift in der Hausordnung darf der Mieter getrost ignorieren.

Aufgepasst: Obwohl die Vermieterin dem Mieter nicht verbieten darf, Wäsche in der Wohnung zu trocknen, muss der Mieter die Wohnung gleichwohl sorgfältig gebrauchen. Das Aufhängen von Wäsche allein führt zwar noch nicht zu Schimmel, dieser ist namentlich auch auf Baumängel zurückzuführen. Gleichwohl kann ein häufiges Aufhängen von nasser Wäsche in der Wohnung ohne regelmässiges Lüften die Schimmelbildung begünstigen. Die Vermieterin könnte hier versuchen, den Mieter haftbar zu machen. (Siehe auch: «Bücherregal an der Aussenwand: Selbst schuld am Schimmelbefall?»)

Aktualisiert am 15. Juni 2023