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Darf mein dementer Vater die Datingportal-Mitgliedschaft annullieren?

Ja, und dies unabhängig davon, ob die Websitenbetreiberin auf der Zahlung für eine längere Vertragsdauer beharrt.
Ihr Vater darf innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er etwas bezahlen muss. Er muss lediglich schriftlich kündigen. Selbst wenn er diese Frist verpasst, kann er jederzeit kündigen. Ihr Vater müsste diesfalls lediglich die Kosten erstatten, welche dem Partnervermittlungsportal aufgrund der Kündigung zu Unzeit entstanden und nachweisbar sind. Falls Ihr Vater zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht urteilsfähig war, ist der Vertrag ohnehin gar nicht erst zustande gekommen.