Unterwegs

Dürfen öffentliche Verkehrsbetriebe das Essen im Bus verbieten?

Das öffentliche Transportunternehmen kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zum Verhalten der Reisenden während der Fahrt erlassen. Wer sich als Fahrgast nicht daran hält, riskiert mindestens eine Rechnung.

Ein Transportunternehmen kann Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen. In diesen darf es unter anderem die Benützung seiner Fahrzeuge wie auch das Verhalten der Reisenden während der Fahrt regeln. Entsprechend darf es das Essen während der Fahrt verbieten. Zur Durchsetzung beziehungsweise namentlich zum Schutz der Infrastruktur ermächtigt das Personenbeförderungsgesetz die Transportunternehmen, ihre Fahrzeuge mit Videokameras auszustatten.

Fahrgast haftet für verschmutzte Sitze

In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Transportunternehmen eine Aufwandsentschädigung verankern. Tropft Essen und ruiniert so den Sitzbezug, darf der Fahrgast mit einer Rechnung für die Reinigungskosten rechnen.

Videoüberwachung im öV zulässig

Das Transportunternehmen kann die Reinigungskosten nur dann auf den Fahrgast überwälzen, wenn es seine Identität kennt. Mit der Videoüberwachung kann das Unternehmen den Fahrgast allenfalls identifizieren. Der Zweck der Videoüberwachung besteht insbesondere darin, Personal und Passagiere vor Aggressionen und Belästigungen zu schützen und Sachbeschädigungen zu verhindern.

Dass ein Fahrgast plötzlich eine Rechnung erhält, weil Videoaufnahmen ihn beim Brezelessen zeigen, ist unwahrscheinlich. Hinterlässt er jedoch einen grossflächig klebrigen Sitzplatz, sollte er sich nicht in Sicherheit wiegen.

Drohung gegen Busfahrerin strafbar

Fordert die Busfahrerin den Fahrgast auf, sein herrlich duftendes Sandwich wieder einzupacken, sollte er dies tun, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Vor allem sollte er der Busfahrerin nicht drohen. Denn dies gilt als Straftat gegen Behörden und Beamte, für die er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Zum Zwecke der Strafverfolgung darf das Transportunternehmen die Bilder nach einer Strafanzeige der strafverfolgenden Behörde bekannt geben.

Aktualisiert am 27. Oktober 2022