Gesundheit

Gelten bei Kopfhörern Lärmschutzvorschriften?

Kopfhörer dürfen die Sicherheit von Personen nicht gefährden. Bei in der Schweiz gekauften Kopfhörern ist der Schallpegel auf 85 dB(A) begrenzt. Der Nutzer kann den Pegel aber auf 100 dB(A) erhöhen.

Wie für alle anderen in der Schweiz in Verkehr gebrachten Produkte gilt auch für Kopfhörer das Produktehaftpflichtgesetz. Kopfhörer dürfen damit die Gesundheit ihrer Nutzer nicht gefährden. Auch gemäss der auf Kopfhörer anwendbaren Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse dürfen Kopfhörer die Sicherheit von Personen nicht gefährden. Die konkret anwendbaren Grenzwerte sind in den Normen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normierung festgelegt.

Für Kopfhörer gelten Grenzwerte

Rund um die Produktesicherheit gibt der Schweizerische Gesetzgeber nur den Rahmen vor. Für die konkrete Umsetzung verweisen Gesetz und Verordnung oft auf von privatrechtlichen Organisationen erlassenen Normen. So sind denn auch für Kopfhörer die anerkannten Regeln der Technik entscheidend, wobei in der Praxis vor allem die Normen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normierung wichtig sind.

Diese technischen Normen legen für Kopfhörer aktuell einen maximalen Schallpegel von 100 dB(A) fest. Der beim Verkauf eingestellte Grenzwert darf jedoch nicht über 85 dB(A) liegen, sodass der Käufer aktiv einen höheren Pegel einstellen muss. Das Gerät muss ihn dabei darauf aufmerksam machen, dass eine Erhöhung der Lautstärke sein Gehör schädigen kann. Diese Warnung muss mindestens alle 20 Stunden erneut erscheinen, da laute Musik umso gefährlicher für das Gehör ist, je länger es ihr ausgesetzt ist.