Behörden

Gibt es Flugverbotszonen für Drohnen?

Die Schweiz hat verschiedene Gebiete bestimmt, in denen der Betrieb von Drohnen ganz oder teilweise unzulässig ist.

Die EU hält in ihrer Drohnen-Durchführungsverordnung fest, dass die einzelnen Staaten Flugverbotszonen bestimmen wie auch Gebiete definieren können, in denen für den Betrieb von Drohnen zusätzliche Einschränkungen gelten. Dies betrifft etwa Flughäfen und -plätze, militärische Gebiete, kritische Infrastrukturanlagen oder Naturschutzgebiete. Die Schweiz hat entsprechende Einschränkungen festgelegt. Bund und Kantone führen eine interaktive und laufend aktualisierte Drohnenkarte, welche Auskunft über die aktuellen Flugverbotszonen gibt.

Die Halterin der Drohne ist verantwortlich dafür, dass die Flugverbotszone eingehalten wird.

Aufgepasst: Die Flugverbotszonen gelten meist generell und sehen keine Ausnahmen für Drohnen unter 250 g vor.