Gesundheit

Gilt für Drohnenpiloten eine Promillegrenze?

Ein Drohnenpilot darf während des Fluges nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder von psychoaktiven Substanzen stehen.

Wie die EU-Durchführungsverordnung festlegt, darf der Drohnenpilot während des Flugs der Drohne weder unter dem «Einfluss psychoaktiver Substanzen oder Alkohol» stehen noch «aufgrund von Verletzung, Müdigkeit, Medikamenteneinnahme, Krankheit oder sonstigen Gründen» daran gehindert sein, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Die Luftfahrtverordnung regelt zwar die Alkoholkontrollen und die strafrechtlichen Folgen der Angetrunkenheit, diese Regelungen betreffen aber nur Besatzungsmitglieder von «komplexen Luftfahrzeugen» und sind nicht direkt auf Drohnenpiloten anwendbar. Analog ist aber eine Anwendung denkbar, etwa bei Haftungsfragen. Gemäss der entsprechenden Regelung gilt ein Besatzungsmitglied dann als «angetrunken und dienstunfähig», wenn es eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 0.1 mg Alkohol pro Liter Atemluft oder eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0.2 Gewichtspromille aufweist.