Gesundheit

Habe ich als Künstlerin Anspruch auf Prämienverbilligung?

Personen in bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Einige Kantone berechnen einen «freiwilligen Einkommensverzicht».

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung haben die Kantone in der Umsetzung einen grossen Spielraum. (Siehe auch: «Prämienverbilligung: Gilt das aktuellste Einkommen als Bemessungsbasis?»)

So berücksichtigen einige Kantone einen «freiwilligen Einkommensverzicht» und stellen für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung auf das Einkommen ab, welches die versicherte Person erwirtschaften könnte. In der Praxis kann dies bedeuten, dass eine Künstlerin die Prämienverbilligung nicht erhält, weil sie anstelle der «brotlosen» Kunst einer lukrativeren Erwerbstätigkeit nachgehen könnte.