Unterwegs

Ich plane eine Weltreise. Kann ich meine Krankenkasse kündigen?

Nein, ausser wenn Sie im Ausland einen neuen Wohnsitz begründen.

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich krankenversichern lassen. Diese Versicherungspflicht und damit auch das Anrecht auf Versicherungsleistungen bleiben grundsätzlich auch bei einer längeren Auslandsreise bestehen.

Weltreise ohne Abmeldung

Reisen Sie in die weite Welt, ohne sich bei Ihrer Wohngemeinde abzumelden, bleibt Ihr Wohnsitz bestehen und damit in Sachen Krankenversicherung alles beim Alten: Sie müssen die Krankenkassenprämien nach wie vor und unabhängig von Ihrem tatsächlichen Aufenthaltsort und der Dauer der Reise bezahlen.

Weltreise mit Abmeldung

Auch wenn Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abgemeldet haben, bleiben Sie zunächst krankenversicherungspflichtig: Der «einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.» Das Versicherungsobligatorium endet also erst, wenn Sie anderswo einen Wohnsitz begründet haben.

Auslandskrankenversicherung

Ohne Begründung eines neuen Wohnsitzes im Ausland bleiben Sie in der Schweiz also krankenversichert. Das bedeutet im Gegenzug, dass Sie damit grundsätzlich auch Anspruch auf die Übernahme der Kosten von Notfallbehandlungen im Ausland haben. Je nach Route und Dauer Ihrer Weltreise kann es sich allerdings lohnen, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, um nicht plötzlich gleichwohl hohe Rechnungen für Heilungs- und / oder Transportkosten begleichen zu müssen (vgl. Kosten für medizinische Hilfe im Ausland).