Behörden

Ist die Jagd neben Wanderwegen verboten?

Nein, grundsätzlich ist die Jagd auch neben Wanderwegen erlaubt.

Je nach Gebiet und Zeit ist die Jagd jedoch verboten. Bei einem Jagdunfall haftet in aller Regel die Jägerin.

Jagdverbote

Liegt der Wanderweg in einem Jagdbanngebiet, ist die Jagd verboten. Dabei gibt es eidgenössische Jagdbanngebiete, zusätzlich können die Kantone Jagdbanngebiete bestimmen. Am weitesten geht hier Genf, welches die Jagd auf seinem Kantonsgebiet vollständig verbietet.

Die Jagd ist grundsätzlich nur ausserhalb der Schonzeit erlaubt. Für bestimmte Tiere wie beispielsweise den Waschbären oder die Rabenkrähen gelten keine Schonzeiten. Eine jagdfreie Wanderung ist in aller Regel jeweils sonntags möglich, da die meisten Kantone die Jagd am Sonntag verbieten.

Haftpflicht der Jägerin und Verantwortung des Wanderers

Verletzt oder tötet eine Jägerin eine Person auf der Jagd, entzieht ihr das Gericht die Jagdberechtigung. Zudem haftet die Jägerin in aller Regel und ist bundesrechtlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Im Gegensatz zu einer normalen Privathaftpflichtversicherung hat die geschädigte Person ein unmittelbares Forderungsrecht gegenüber der Versicherung.

Sie als Wanderer können Sie auch dazu beitragen, dass es zu keinen Jagdunfällen kommt: Informieren Sie sich, ob in dem Gebiet aktuell gejagt wird. Wandern Sie in einem Jagdgebiet, ziehen Sie Kleider an, welche Sie optisch von der Umgebung hervorheben. Beachten Sie allfällige Warnschilder, halten Sie Ihren Hund an der Leine und verlassen Sie die markierten Wanderwege nicht. Hören Sie bereits Schüsse, machen Sie auf sich aufmerksam, etwa durch Rufen.