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Ist ein Vertrag trotz Rechtschreibfehlern gültig?
Rechtschreibfehler beeinflussen die Gültigkeit eines Vertrags nichts. Eine Ausnahme ist da denkbar, wo die Rechtschreibfehler den Inhalt des Vertrages verändern.
Ein Vertrag ist die «übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien». Er ist für «denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat». Ein wesentlicher Irrtum kann darin bestehen, dass der «Irrende einen anderen Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat».
Sofern ein oder mehrere Rechtschreibfehler nicht dazu führten, dass eine Person den Vertrag irrtümlich abgeschlossen hat, bleibt der Vertrag gültig.