Behörden

Jackpot geknackt! Muss ich den Lottogewinn versteuern?

Grundsätzlich nein, sofern der jeweils massgebliche Freibetrag nicht überschritten wird.

Das neue Geldspielgesetz hat den Steuerfreibetrag für die Einkommens- und die Verrechnungssteuer auf 1 Million CHF erhöht. Für Gewinne aus Lotterien, die nicht dem Geldspielgesetz unterstehen, gilt ein Steuerfreibetrag von 1000 CHF. Der diese Beträge übersteigende Teil des Lottogewinns unterliegt der Einkommens- und der Verrechnungssteuer.

Steuerfreie Lotteriegewinne

Steuerfrei sind die einzelnen Gewinne aus automatisiert, interkantonal oder online durchgeführten Lotterien bis zu einem Betrag von 1 Million CHF. Das kantonale Recht kann für die Kantons- und Gemeindesteuern einen höheren Steuerfreibetrag festsetzen. Die Steuerbefreiung gilt auch für die Bundessteuer sowie für die Verrechnungssteuer.

Gewinne aus Lotterien, die nicht dem Geldspielgesetz unterliegen (siehe «Sind Glücksspiele verboten?»), sind grundsätzlich steuerfrei. Haben Sie aber einen grossen Jackpot geknackt, müssen Sie zur Sicherheit noch die kantonalen Rechtsgrundlagen konsultieren. Allenfalls überschreiten Sie damit die Freigrenze und müssen trotzdem einen Betrag versteuern. Für die Bundessteuer wie auch für die Verrechnungssteuer gilt ein Freibetrag von 1 000 CHF.