Behörden
Kann ich die Kosten für den Arbeitsplatz zuhause steuerlich abziehen?

Die Kosten für das HomeOffice können abzugsfähige Berufskosten sein, sofern der Arbeitnehmer regelmässig auf den Heimarbeitsplatz angewiesen ist.
Die steuerpflichtige Person kann sowohl bei der Bundessteuer als auch bei den kantonalen Steuern die Berufskosten abziehen. Berufskosten umfassen die für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten.
Anstelle des Pauschalabzuges kann die steuerpflichtige Person die konkreten Kosten für den Heimarbeitsplatz unter strengen Bedingungen geltend machen:
- Der Arbeitnehmer muss regelmässig und in einem wesentlichen Umfang von zuhause aus arbeiten;
- Die Arbeitgeberin stellt dem Arbeitnehmer keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung. Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein zumutbarer Arbeitsplatz jedenfalls dann gegeben, wenn flexible Arbeitsplätze für 80% der Mitarbeitenden vorhanden sind;
- Der Arbeitnehmer hat einen separaten Raum für die Arbeit im HomeOffice eingerichtet.
Aufgepasst: Abzüge für die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes schliessen Abzüge für Berufskosten wie Fahrt- und Verpflegungskosten grundsätzlich aus. Ebenso kann der Arbeitnehmer die Abzüge nicht geltend machen, wenn die Arbeitgeberin ihn für die Einrichtung des HomeOffice bereits entschädigt hat.