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Mein Kind ist krank. Darf mein Mann frei nehmen?

Die Arbeitgeberin muss auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten Rücksicht nehmen. Ist ein Kind krank, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf höchstens drei freie und bezahlte Tage pro Krankheitsfall. Auch gegenüber den Kindern der Partnerin kann eine familienrechtliche Verpflichtung bestehen.

Die Arbeitgeberin hat auf den Arbeitnehmer, der sich um Kinder bis 15 Jahre kümmern muss, besonders Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitnehmer kann bis zu drei Tage bezahlten Urlaub beziehen, um ein krankes Kind zu betreuen beziehungsweise die Betreuung organisieren. Ist der Arbeitnehmer verheiratet oder lebt er in einer eingetragenen Partnerschaft, hat er gegenüber seiner Partnerin eine Unterstützungspflicht und so auch gegenüber deren Kindern Familienpflichten.

Drei Tage Urlaub pro Krankheitsfall

Das Arbeitsgesetz gewährt für die Betreuung eines kranken Kindes höchstens drei Arbeitstage Urlaub pro Ereignis, wobei es sich dabei um eine Krankheit oder einen Unfall handeln kann. Da der Arbeitnehmer unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert ist, hat die Arbeitgeberin für die Tage den Lohn zu bezahlen.

Wer ein schwer krankes Kind betreut, hat seit dem 1. Juli 2021 grundsätzlich Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub. (Siehe auch: «7 Antworten zum neuen Betreuungsurlaub») Dieser Anspruch besteht zusätzlich zu dem Anspruch auf die drei Tage bezahlte Abwesenheit pro Krankheitsfall.

Unterstützungspflicht gegenüber Kindern der Partnerin

Arbeitnehmer mit Familienpflichten sind besonders geschützt. Wie das seco schreibt, kann dabei diejenige Person die besondere Rücksichtnahme in Anspruch nehmen, «die sich zum gegebenen Zeitpunkt um die Betreuung kümmert». Dies kann auch der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner sein, selbst wenn es sich beim kranken Kind nicht um dessen eigenes Kind handelt.

Ein Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner ist zudem gesetzlich verpflichtet, sich auch um die Kinder seiner Partnerin oder seines Partners zu kümmern. Damit dürfte er gleich wie ein rechtlicher Vater oder eine rechtliche Mutter Anspruch auf eine bezahlte Abwesenheit haben, wenn er sich um das nicht gemeinsame kranke Kind kümmert.

Arbeitgeberin darf Arztzeugnis verlangen

Die Arbeitgeberin darf vom Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Abwesenheitstag verlangen, dass er ein Arztzeugnis des erkrankten oder verunfallten Kindes vorlegt.

Aktualisiert am 12. Januar 2023