Arbeiten

Mit dem Velo zur Arbeit - habe ich Anrecht auf eine Dusche?

Grundsätzlich nicht, jedenfalls nicht, weil Sie zur Arbeit radeln. Im Rahmen ihres Weisungsrechts kann Ihre Arbeitgeberin vielmehr von Ihnen verlangen, dass Sie gepflegt zur Arbeit erscheinen. Die Umsetzung dieser Weisung liegt in Ihrer Verantwortung.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Betrieb aus gesundheitsrechtlichen Gründen Duschen zur Verfügung stellen muss. Ihre Arbeitgeberin ist nämlich verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle notwendigen und angemessenen Massnahmen zu treffen. Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen eine Dusche zur Verfügung stellen, falls Ihre Arbeit eine erhebliche Beschmutzung oder Verunreinigung mit sich bringt oder Sie am Arbeitsplatz grosser Hitze ausgesetzt sind. Ist dies nicht der Fall, muss Ihre Arbeitgeberin lediglich «zweckmässige Waschgelegenheiten, in der Regel mit kaltem oder warmem Wasser, und geeignete Reinigungsmittel zur Verfügung» stellen.