Unterwegs

Muss ich als Teilzeit-Carfahrerin an die obligatorische Weiterbildung?

Eine Carchauffeurin muss sich laufend weiterbilden. Wer im Hauptberuf Lastwagen lenkt, kann sich die obligatorische Weiterbildung anrechnen lassen.

Wer gewerbsmässig Personen mit einem Motorwagen der Kategorie D oder Unterkategorie D1 transportiert, benötigt nebst dem entsprechenden Führerausweis einen Fähigkeitsausweis für den Personentransport.

Wer die entsprechenden Prüfungen bestanden hat, dessen Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre lang gültig. Für die Verlängerung des Fähigkeitsausweises muss die Carchauffeurin innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung absolvieren, die 35 Stunden dauert.

Eine Verkürzung beziehungsweise eine Dispens von dieser Weiterbildung ist nur dann möglich, wenn die Carchauffeurin im Hauptberuf Lastwagenchauffeurin ist und in diesem Rahmen bereits die erforderlichen Stunden absolviert hat.

Aktualisiert am 13. Juni 2024