Behörden

Muss ich meine Steuererklärung elektronisch einreichen?

Für Privatpersonen gibt es aktuell keine Pflicht, die Steuererklärung ausschliesslich digital einzureichen. Für Unternehmen kann der Bundesrat aber namentlich bei der Stempel- und Mehrwertsteuer eine solche Pflicht einführen.

Im Juni 2021 hat die Bundesversammlung das «Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich» verabschiedet. Das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt. Das Bundesgesetz soll die elektronische Einreichung der Steuererklärungen fördern, sieht aber nur in Einzelfällen einen Zwang vor.

Private können Steuererklärung in Papierform einreichen

Spätestens 1. Januar 2024 müssen es alle Kantone ihren Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Sie haben dabei «die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten nach kantonalem Recht» sicher zu stellen.

Die privaten Steuerpflichtigen dürfen ihre Steuererklärung nach wie vor in Papierform einreichen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt, können die Kantone jedoch das elektronische Verfahren verpflichtend einführen. Sie haben dabei insbesondere die Verfahrensgarantien sowie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten.

Unternehmen kann der Bundesrat jedoch verpflichten, ausschliesslich elektronisch mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu verkehren. Dies betrifft namentlich die Stempelsteuer und die Mehrwertsteuer.