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Muss sich ein Chatbot an den Datenschutz halten?

Auch wer Daten mit Hilfe von Technik bearbeitet, muss die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze gewährleisten. Wer einen Chatbot auf seiner Website anbietet, muss diesen deswegen datenschutzkonform ausgestalten.

Die bearbeitete Datenmenge steigt stetig und ist, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum neuen Datenschutzgesetz schreibt, kaum mehr überblickbar. So gilt denn auch neu die ausdrückliche Pflicht zum Datenschutz durch Technik («Privacy by Design») und durch datenschutzrechtliche Voreinstellungen («Privacy by default»).

Die Betreiberin einer Website mit Chatbot ist deswegen zunächst dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass der Chatbot keine datenschutzrechtlichen Grundsätze verletzt. Sie sollte sich vertraglich absichern, dass der Chatbot die Daten gesetzeskonform verarbeitet.

In der Umsetzung muss die Betreiberin ebenfalls sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. So muss sie den Nutzer etwa darüber informieren, dass er mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommuniziert. Sie muss ihn weiter über den Prozess der Datenverarbeitung aufklären und ihn beispielsweise darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck der Chatbot nutzt.