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Reservierung annulliert – darf die Wirtin eine Gebühr verlangen?

Grundsätzlich ja, falls sie Sie bei der Reservierung auf die Annullationsgebühr und deren Höhe oder deren Berechnungsart hingewiesen hat. Je nach den Umständen kann die Wirtin zudem Schadenersatz verlangen.

Auch wenn das Restaurant Sie vorgängig über die Annullationsgebühr informiert hat, darf es Ihre Zustimmung gleichwohl nicht als Blankocheck für die Abbuchung einer Fantasiesumme von der Kreditkarte verstehen. Dasselbe gilt für einen allfälligen Schadenersatz: Auch diesen darf sie nicht in beliebiger Höhe abbuchen.

Schadenminderungspflicht

Der Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt die Höhe der Annullationsgebühr. So hat das Restaurant insbesondere eine Schadenminderungspflicht. Haben Sie den Tisch früh genug wieder abgesagt, muss ihn die Wirtin für andere Gäste freigeben. Sie darf ihn nicht mit der Absicht blockieren, von Ihnen eine höhere Annullationsgebühr kassieren zu können.

Sagen Sie jedoch so spontan ab, dass das Restaurant keine Ersatzgäste bewirten kann, darf die Wirtin einen entsprechenden Schadenersatz verlangen. Dasselbe gilt, falls Sie ein spezielles Menu vorreserviert haben und der Gastbetrieb deswegen bereits Ausgaben hatte: Auch hier sind Sie der Wirtin gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Kreditkartennummer

Hat die Wirtin von Ihnen bei der Reservation eine Kreditkartennummer verlangt, um gegebenenfalls eine Annullationsgebühr oder eine Schadenersatzsumme abziehen zu können? In diesem Fall tun Sie gut daran, Ihre Kreditkartenabrechnung zu kontrollieren. Erscheint Ihnen der Betrag zu hoch oder entspricht sie nicht dem, was Sie vereinbart haben, kontaktieren Sie als erstes die Wirtin und fragen nach. Finden Sie mit ihr keine Einigung, können Sie den abgezogenen Betrag bei dem Kreditkartenunternehmen beanstanden. In der Regel können Sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum tun. Das Kreditkartenunternehmen wird dann prüfen, ob die Belastung gerechtfertigt war oder nicht. Im Idealfall für Sie schreibt das Kreditkartenunternehmen Ihnen den Betrag wieder gut. Falls nicht, können Sie versuchen, den Betrag gerichtlich einzufordern.