Gesundheit

Sind Gehörschutzstöpsel an der Fasnacht obligatorisch?

Sofern ein mittlerer Schallpegel von 93 dB(A) erreicht wird, muss die Veranstalterin kostenlose Gehörschutzstöpsel anbieten. Dies gilt jedoch in der Regel nicht bei Umzügen.

Muss die Veranstalterin Gehörschutzstöpsel anbieten, gilt dies sowohl bei Veranstaltungen ohne als auch bei Veranstaltungen mit Lautsprechern. Oder, um es in der Terminologie der Verordnung zu schreiben, bei Veranstaltungen mit oder ohne elektroakustisch verstärktem Schall.

Fasnachtsveranstaltungen mit Lautsprecher

Nutzt die Veranstalterin Lautsprecher, gilt für die Veranstaltung ein maximaler mittlerer Schallpegel von 100 dB(A). Ein Fasnachtsball für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren darf einen maximalen mittleren Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten.

Erreicht die Veranstaltung einen mittleren Schallpegel von grösser als 93 dB(A), muss die Veranstalterin den das Publikum deutlich sichtbar auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen sowie normierte Gehörschutzstöpsel kostenlos anbieten. Zudem muss sie den mittleren Schallpegel während der Veranstaltung überwachen.

Fasnachtsveranstaltungen ohne Lautsprecher

Auch eine Guggenmusik dürfte in der Regel einen mittleren Schallpegel von 93 dB(A) erreichen. Die Veranstalterin muss deswegen, sofern sie das Konzert stationär im Freien oder in einem Gebäude durchführt, das Publikum auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen. Zudem muss sie normierte Gehörschütze kostenlos anbieten. Führt eine Veranstalterin einen Fasnachtsumzug durch, ist sie an diese Vorschriften nicht gebunden.