Familie

Wie schnell müssen die Behörden in Kindesbelangen entscheiden?

Die zuständigen Behörden müssen in Obhuts- und Sorgerechtsstreitigkeiten schnell entscheiden, ebenso gilt ein klares Beschleunigungsgebot bei Kindesrückführungen.

Die Bundesverfassung garantiert jeder Person, dass die Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihren Fall «innert angemessener Frist» beurteilt. Es gibt dabei grundsätzlich keine absoluten Fristen, sondern die «angemessene Frist» beurteilt sich nach dem konkreten Fall. Bei Kindesentführungen hingegen gilt der Grundsatz, dass die Behörde die Rückführung sofort anordnen muss, sofern seit der Entführung weniger als ein Jahr vergangen ist.

Behörden müssen in Kindesbelangen schnell entscheiden

Sind Kinder involviert, ist die Bedeutung dieses Beschleunigungsgebots grösser als in anderen zivilrechtlichen Verfahren, da dem Kind sonst unwiderrufliche Nachteile entstehen können. Längere Kontaktunterbrüche zu einer Entfremdung zwischen dem Kind und einem Elternteil führen. Je jünger das Kind ist, desto schneller muss eine Behörde beispielsweise in einem Obhuts- oder Kindesentführungsfall entscheiden.

Sofortige Entscheide bei Entführungsfällen

Das Haager Übereinkommen gegen Kindesentführungen verpflichtet die Vertragsstaaten, bei Kindesentführungen das jeweils «schnellstmögliche Verfahren» anzuwenden. Hat eine Person ein Kind entgegen den Willen der sorgeberechtigten Person in einen anderen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückbehalten und stellt die sorgeberechtigte Person innerhalb eines Jahres seit der Entführung den Antrag auf Rückführung, muss die zuständige Behörde die «sofortige Rückgabe des Kindes» anordnen. Erfolgt der Antrag später, ordnet die Behörde die Rückführung nur dann an, wenn sich das Kind noch nicht in seine neue Umgebung eingelebt hat. (Siehe auch: «Heilt die nachträgliche Zustimmung eine Kindesentführung?»)