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WLAN streikt im HomeOffice: Muss ich nacharbeiten?

Sofern der Arbeitnehmer nicht für die technische Störung im HomeOffice verantwortlich ist, muss er die Arbeit nicht nachholen.
Hat der Arbeitnehmer eine technische Störung im HomeOffice wie einen Stromausfall oder einen Verbindungsunterbruch nicht zu verantworten und ist seine Arbeitsleistung deswegen temporär unmöglich, muss er gleich wie im Büro vor Ort seine Arbeit nicht nachholen. Allerdings kann die Arbeitgeberin verlangen, dass der Arbeitnehmer zurück ins Büro kommt, sofern die Arbeit im HomeOffice nicht möglich ist. Sie kann auch ihr Einverständnis zum HomeOffice generell zurückziehen, wenn sich die Störungen am Heimarbeitsplatz häufen.