Konsum & Internet

COVID-19: Darf ich im benachbarten Ausland einkaufen gehen?

Ja. Seit dem 15. Juni 2020 ist dies wieder erlaubt.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die Schengenstaaten aus der Liste der Risikoländer und –regionen gestrichen, womit der Einkaufstourismus namentlich in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien wieder möglich ist.

Einkaufstourismus ist, sofern die Einreise möglich ist, auch in allen übrigen Schengenstaaten erlaubt. Beachten Sie aber, dass auch in diesen Ländern unterschiedliche Hygiene- und Abstandsregeln gelten und teilweise das Tragen einer Maske obligatorisch ist. Zudem sollten Sie sich vor der Einreise insbesondere über mögliche Quarantänevorschriften oder obligatorische Tests informieren.

Schliesslich ist die Eidgenössische Zollverwaltung nach wie vor befugt, Rückreisende risikobasiert zu kontrollieren, um insbesondere Schmuggel zu verhindern.

Aktualisiert am 15. Juni 2020