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COVID-19: Durfte ich im benachbarten Ausland einkaufen gehen?

Zwischen März und Mitte Juni 2020 galten Reisebeschränkungen für Personen aus Schengenstaaten. 

Am 13. März erlässt der Bundesrat die COVID-19 Verordnung 2 erteilt dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Kompetenz, eine Liste der Risikoländer und –regionen zu erstellen. Für Länder auf dieser Liste galten damit Massnahmen zur Einschränkung der Einreise. 

Am 13. März 2020 nimmt das EJPD Italien und am 17. März 2020 Frankreich, Deutschland und Österreich auf die Liste auf. Mit Beschluss vom 15. Juni 2020 hebt der Bundesrat die Verordnung auf und gewährleistet so die freie Einreise wieder. 

Zu beachten war aber, dass in den Ländern nach wie vor noch unterschiedliche Hygiene- und Abstandsregeln sowie allfällige Quarantänevorschriften oder obligatorische Tests galten. 

Aktualisiert am 15. Juni 2020


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