Familie

Wie erhalte ich als Spenderkind Informationen über meinen Vater?

Seit dem 1. Januar 2019 können Sie sich als Kind eines Samenspenders dessen Personalien auch per Post mitteilen lassen. Sie müssen sich dafür an das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen wenden, welches ein Spenderdatenregister führt.

Vor der Revision der Fortpflanzungsmedizinverordnung mussten betroffene Personen den schriftlichen Bericht über die Daten ihres Samenspenders im Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen (EAZW) in Bern persönlich in Empfang nehmen.

Unverändert gilt, dass Sie das 18. Altersjahr vollendet haben müssen, um ihren Anspruch auf Kenntnis Ihrer Abstammung durchsetzen zu können. Bevor das EAZW die Daten an Sie weitergibt, informiert es den Samenspender. Lehnt dieser den persönlichen Kontakt ab, teilt das EAZW Ihnen dies mit.