Arbeitszeit

Wie ist die Arbeitszeit geregelt?

Arbeitsgesetz, Obligationenrecht und ein allfällig anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) geben den Rahmen für die erlaubte Arbeitszeit vor.

Regelungen zur Arbeitszeit

Das Arbeitsgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und regelt unter anderem die Höchstarbeitszeit, die Abend- und Nachtarbeit, die Ruhezeiten und die Überzeitarbeit. Das Obligationenrecht regelt insbesondere den privatrechtlichen Arbeitsvertrag. Es regelt beispielsweise die Überstunden oder Informationspflichten der Arbeitgeberin. Weitere Regelungen zur Arbeitszeit finden sich in Gesamt- und Normalarbeitsverträgen.

Aufgepasst: Die Arbeitszeitregelungen des Arbeitsgesetzes …

… sind nicht auf alle Betriebsarten anwendbar, so können beispielsweise für die öffentliche Verwaltung oder für die Landwirtschaft eigene Vorschriften gelten;

… gelten für bestimmte Arbeitnehmer wie Lehrpersonen an Privatschulen und für bestimmte Funktionen wie leitende Kader nicht;

… werden für jugendliche Arbeitnehmer sowie für schwangere und stillende Mütter durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt.

Welche Arbeitszeiten kann der Chef bestimmen?

Je nach Betrieb und Funktion gelten unterschiedliche und zwingende Höchstarbeitszeiten. Die Arbeitgeberin muss zudem festlegen, was als Tages- und Abendarbeit gilt. Insbesondere wenn sie Abendarbeit einführt, muss sie vorgängig die Arbeitnehmer anhören.

Zahlen, Fristen, Formvorschriften
  • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt je nach Branche zwischen 45 und 50 Stunden. Bundesrat und seco können für bestimmte Betriebe oder Arbeitnehmer die wöchentliche Höchstarbeitszeit um 4 Stunden verlängern. Im Jahresdurchschnitt darf sie nicht überschritten werden.
  • Tagesarbeit ist Arbeit von 6 - 20 Uhr, Abendarbeit Arbeit von 20 - 23 Uhr.
  • Die Arbeitgeberin kann die Tages- und Abendarbeit zwischen 5 und 24 Uhr auch anders festlegen, sofern die Arbeitnehmervertretung oder die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Die betriebliche Tages- und Abendarbeit zusammen dürfen maximal 17 Stunden dauern.
  • Die Tages- und Abendarbeit des einzelnen Arbeitnehmers muss innerhalb von 14 Stunden liegen, Pausen eingeschlossen.

Darf der Chef mich zu Nacht- und Sonntagsarbeit verpflichten?

Nein. Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten. Die zuständige kantonale Behörde sowie das seco können Ausnahmen vom Verbot der Nacht- oder Sonntagsarbeit bewilligen. Die Arbeitgeberin darf den Arbeitnehmer nur mit dessen Einverständnis nachts und sonntags einsetzen.

Zahlen, Fristen, Formvorschriften
  • Als Nachtarbeit gilt die Arbeit ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeitszeit. Die tägliche Arbeitszeit darf bei Nachtarbeit grundsätzlich 9 Stunden nicht überschreiten, Pausen inklusive. Sie muss zudem grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 10 Stunden liegen.

Wie viele Stunden am Stück muss ich arbeiten?

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit.

Zahlen, Fristen, Formvorschriften
  • Die Arbeitgeberin muss dem Arbeitnehmer eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden gewähren. Einmal in der Woche kann die Arbeitgeberin die Ruhezeit auf acht Stunden hinabsetzen, muss aber die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen einhalten.

Wie viele Tage am Stück muss ich arbeiten?

Der Arbeitnehmer darf während der Arbeitswoche grundsätzlich höchstens während 5 ½ Tagen arbeiten. Die Arbeitgeberin muss dem Arbeitnehmer grundsätzlich innert zweier Wochen wenigstens einmal einen ganzen Sonntag als wöchentlichen Ruhetag unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit freigeben.

Zahlen, Fristen, Formvorschriften
  • Die Arbeitswoche beginnt montags um 0 Uhr und endet sonntags um 24 Uhr.
  • Der Arbeitnehmer darf in der Arbeitswoche grundsätzlich während höchstens 5 ½ Tagen arbeiten. Ist der Arbeitnehmer einverstanden, darf die Arbeitgeberin diese Arbeitswoche auf sechs Tage ausdehnen, sofern sie die wöchentlichen freien Halbtage für längstens vier Wochen zusammenlegt.

Wie lange darf ich Pause machen?

Der Arbeitnehmer darf Pausen um die Mitte der Arbeitszeit machen und hat Anspruch auf tägliche Ruhezeit. Ein Arbeitnehmer mit Familienpflichten hat zudem Anspruch auf eine Mittagspause.

Zahlen, Fristen, Formvorschriften

Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf folgende Pausen, wobei bei flexiblen Arbeitszeiten die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit massgeblich ist:

  • Eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden
  • Eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden
  • Eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden
  • 1 ½ Stunden Mittagspause für Arbeitnehmer mit Familienpflichten
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