Führerausweis
FAQ «Führerausweis auf Probe»
- Wann erhalte ich den Führerausweis auf Probe?
- Wie lange gilt der Führerausweis auf Probe?
- Welche Regeln gelten während der Probezeit?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung für mich als Neulenker?
- Was ist das Ziel eines Weiterausbildungskurses (WAB)?
- Wann muss ich den Weiterausbildungskurs (WAB) machen?
- Brauche ich für den WAB ein eigenes Fahrzeug?
- Wo kann ich den WAB machen?
- Kann ich beim WAB durchfallen?
- Wie geht es nach der Absolvierung des WAB weiter?
- Ist es strafbar, den WAB nicht fristgerecht zu absolvieren?
- Büsst mich die Polizei auch, wenn ich den WAB objektiv nicht machen konnte?
- Darf ich noch Auto fahren, wenn ich den WAB nicht mache?
- Hafte ich, wenn ich den WAB nicht besuche und verunfalle?
- In welchen Fällen entzieht mir das Strassenverkehrsamt den Führerausweis auf Probe?
- Ist der Entzug des Führerausweises auf Probe endgültig?
- Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
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Wann erhalte ich den Führerausweis auf Probe?
Sie erhalten den Führerausweis auf Probe, wenn Sie die vorgeschriebene Ausbildung besucht und die praktische Fahrprüfung für Motorwagen (Kategorie B) oder Motorräder (Kategorie A) bestanden haben.
Verfügen Sie bereits über einen unbefristeten Führerausweis einer der beiden Kategorien, erhalten Sie nach Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen direkt den unbefristeten Führerausweis der anderen Kategorie.
Wie lange gilt der Führerausweis auf Probe?
Der Führerausweis auf Probe gilt für drei Jahre. Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf Ihrem Führerausweis unter dem Punkt 4b «Ablaufdatum».
Welche Regeln gelten während der Probezeit?
Während der Probezeit
- gilt eine Nulltoleranz für Alkohol, ausgenommen sind dabei die Fahrzeuge der Spezialkategorien F, G und M. Ein unzulässiger Alkoholeinfluss liegt vor, wenn Sie eine Atemalkoholkonzentration von mindestens 0.05 mg/l oder eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0.10 Promille aufweisen. Verstossen Sie gegen die Alkoholnulltoleranz, gilt dies als leichte Widerhandlung, sofern sie dabei nicht weitere Verkehrsregeln verletzen;
- dürfen Sie nicht Begleiter auf Lernfahrten sein;
- müssen Sie den Weiterausbildungskurs (WAB) besuchen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung für mich als Neulenker?
Das Gesetz schreibt keinen zwingenden Selbstbehalt bei der obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung vor. Die Versicherungsunternehmen sehen aber für Neu- und Junglenker in der Regel einen höheren Selbstbehalt als für andere Personen vor.
Was ist das Ziel eines Weiterausbildungskurses (WAB)?
Der WAB ist praxisorientiert sein und soll Sie dazu befähigen, Gefahren zu erkennen und zu vermeiden sowie umweltschonend zu fahren. Insbesondere sollen Sie nach dem WAB in der Lage sein, «reaktionsschnell, sicher und unter Anwendung der fahrzeugtechnisch maximal zur Verfügung stehenden Verzögerungsleistung zu bremsen sowie die Grundsätze einer umweltschonenden und energieeffizienten Fahrweise anzuwenden».
Wann muss ich den Weiterausbildungskurs (WAB) machen?
Den WAB müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe besuchen. Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden, die Anbieterin führt ihn an einem Tag durch.
Brauche ich für den WAB ein eigenes Fahrzeug?
Den WAB sollten Sie grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug besuchen. Die Anbieterin des Kurses kann Ihnen, sofern Sie über kein eigenes Fahrzeug verfügen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Wo kann ich den WAB machen?
Den WAB können Sie bei einer Kursveranstalterin machen, welche über die erforderliche Bewilligung der Behörde des Sitzkantons verfügt. Neben Fahrschulen bietet insbesondere der TCS WAB in allen drei Sprachregionen an.
Kann ich beim WAB durchfallen?
Nein, beim WAB gibt es keine Prüfung. Die Teilnahme am gesamten, eintägigen Kurs ist ausreichend, damit Sie die Kursbescheinigung erhalten.
Wie geht es nach der Absolvierung des WAB weiter?
Die Kursveranstalterin bestätigt Ihnen Ihre Teilnahme auf dem Formular «Bescheinigung der Weiterausbildung» und teilt dieses der zuständigen kantonalen Behörde mit.
Ist es strafbar, den WAB nicht fristgerecht zu absolvieren?
Ja. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann die Polizei via das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) nachprüfen, ob Sie den WAB fristgerecht besucht haben. Haben Sie die Frist verpasst, kann die Polizei Sie mit einer Busse bis zu 300 CHF bestrafen. Diese Busse erscheint weder im IVZ noch im Strafregister.
Büsst mich die Polizei auch, wenn ich den WAB objektiv nicht machen konnte?
Wenn Sie den WAB aus objektiven Gründen nicht fristgerecht machen konnten, bleiben sie straffrei. Objektive Gründe sind:
- Entzug des Führerausweises;
- Aus- oder Weiterbildung im Ausland;
- keine Fahreignung;
- Militärdienst als Durchdiener.
Darf ich noch Auto fahren, wenn ich den WAB nicht mache?
Mit einem gültigen Führerausweis auf Probe dürfen Sie selbst dann noch ein Motorfahrzeug führen, wenn Sie den WAB nicht fristgerecht absolviert haben.
Aufgepasst: Haben Sie den WAB nach Ende der Probezeit noch nicht absolviert, verfällt der Führerausweis auf Probe und Sie dürfen mit dem Motorfahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Strassen fahren.
Ist Ihr Führerausweis auf Probe bereits abgelaufen, dürfen Sie kein Motorfahrzeug mehr führen. Sie können den WAB jedoch nachholen. Dafür müssen Sie beim zuständigen Strassenverkehrsamt die Anmeldebestätigung einer Kursanbieterin vorlegen und eine Tagesfahrbewilligung beantragen. Mit dieser können Sie am Kurstag zum Kurs und zurück fahren.
Aufgepasst: Führen Sie trotz des verpassten WAB verfallenem Führerausweis auf Probe ein Motorfahrzeug, riskieren Sie eine Geldstrafe.
Hafte ich, wenn ich den WAB nicht besuche und verunfalle?
Sofern Ihr Führerausweis auf Probe noch gültig ist, hat der nicht fristgerechte Besuch des WAB keine direkte Auswirkung auf Ihre Haftung bei einem Unfall.
Haben Sie den WAB nicht innerhalb der dreijährigen Probezeit besucht, erlischt Ihre Fahrerlaubnis. Führen Sie das Motorfahrzeug gleichwohl, begehen Sie eine mittelschwere Widerhandlung. Verunfallen Sie und hat der Unfall Sach- oder Personenschäden Dritter zur Folge, wird die obligatorische Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Allerdings kann die Versicherung Rückgriff auf Sie nehmen, da Sie gar nicht hätten fahren dürfen. Ebenso kann die Unfallversicherung ihre Geldleistungen kürzen, sollten Sie beim Unfall verletzt worden sein.
In welchen Fällen entzieht mir das Strassenverkehrsamt den Führerausweis auf Probe?
Begehen Sie eine mittelschwere oder eine schwere Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln, entzieht Ihnen das Strassenverkehrsamt den Führerausweis auf Probe.
Eine mittelschwere Widerhandlung begehen Sie beispielsweise dann, wenn Sie eine Verkehrsregel verletzen und dabei andere gefährden, ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet haben oder ein Motorfahrzeug führen, ohne den Führerausweis für die entsprechende Kategorie zu besitzen. Während der Probezeit gilt zudem als mittelschwere Widerhandlung, wenn Sie gegen die Alkohol-Nulltoleranz verstossen und dabei zusätzlich eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen.
Verletzen Sie die Verkehrsregeln auf eine grobe Weise und bringen Sie damit andere in eine ernstliche Gefahr, widersetzen sich vorsätzlich einer Atemalkoholprobe oder begehen Sie nach einer Verletzung oder Tötung eines Menschen Fahrerflucht, begehen Sie eine schwere Widerhandlung.
Ist der Entzug des Führerausweises auf Probe endgültig?
Begehen Sie während der Probezeit eine mittelschwere oder eine schwere Verkehrsregelnverletzung, entzieht das Strassenverkehrsamt Ihnen den Führerausweis auf Probe und verlängert die Probezeit um ein Jahr. Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, so beginnt die Verlängerung mit der Rückgabe des Führerausweises.
Wenn Sie während der Probezeit zwei Mal eine mittelschwere oder eine schwere Widerhandlung begangen haben, annulliert das Strassenverkehrsamt Ihren Führerausweis auf Probe. Die Annullierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Sie betrifft zudem auch die Spezialkategorien F, G und M, wenn Sie keine Gewähr dazu bieten, dass Sie künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlungen begehen.
Das Strassenverkehrsamt kann einen neuen Lernfahrausweis frühestens ein Jahr, nachdem Sie die Widerhandlung begangen haben, neu ausstellen. Um einen neuen Lernfahrausweis zu erhalten, müssen Sie neben den üblichen Unterlagen zusätzlich ein verkehrspsychologisches Gutachten einreichen, welches Ihre Fahreignung bestätigt. Sie dürfen das Gutachten frühestens einen Monat vor Ablauf der Sperrfrist einreichen, das Gutachten darf nicht älter als drei Monate sein.
Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons schickt Ihnen den definitiven Führerausweis automatisch zu, sobald die Probezeit von drei Jahren beziehungsweise die verlängerte Probezeit abgelaufen ist, das Strassenverkehrsamt Ihnen den Führerausweis nicht entzogen hat und Sie den WAB innerhalb des ersten Jahres absolviert haben.