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Arbeitstag verpasst wegen annulliertem Flug: Muss ich nacharbeiten?

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Lohn, wenn er wegen eines annullierten Flugs verspätet zurück aus den Ferien kommt. Eine fristlose Kündigung ist aber unwahrscheinlich.

Kann der Arbeitnehmer seinen Dienst nicht pünktlich antreten, weil er ein annullierter Flug seine Ferien unfreiwillig verlängert hat, gilt dies als «höhere Gewalt». Der Ausfall liegt damit nicht in der Person des Arbeitnehmers und die Arbeitgeberin trägt entsprechend keine Verantwortung dafür. Sie darf die Verspätung vom Lohn abziehen beziehungsweise fordern, dass der Arbeitnehmer nacharbeitet. Ebenfalls möglich ist es, dass die Arbeitgeberin die verpasste Zeit als Ferientage verrechnet. (Siehe auch: «Zu spät im Büro wegen Zugsausfall! Entschädigt mich die SBB?»)

Eine fristlose Kündigung wegen eines auf den letzten Ferientag angesetzten Rückflugs würde ein Gericht wohl in aller Regel nicht schützen. Denkbar ist eine zulässige fristlose Kündigung namentlich dann, wenn der Arbeitnehmer regelmässig zu spät aus den Ferien zurückkommt.