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Darf das Hotel den doppelten Preis verlangen, weil ich alleine reise?

Hotels dürfen ihre Preise grundsätzlich frei festlegen und so auch für Einzelbelegungen höhere Tarife verlangen. Bei verbrauchsabhängigen Preisbestandteilen wie etwa Mahlzeiten haben Alleinreisende einen Anspruch auf eine Reduktion.

In der Schweiz gilt die Vertragsfreiheit. Hotels dürfen ihre Preise grundsätzlich frei bestimmen. Sie müssen sich dabei aber namentlich an die in der Preisbekanntgabeverordnung verankerten Bekanntgabepflicht halten.

Hotel muss Preise transparent bekanntgeben

Ein Hotel darf Einzelzimmerzuschläge berechnen, es darf dabei aber keine irreführenden Preisangaben machen. Es muss weiter auch Transparenz über die in dem Preis enthaltenen Leistungen schaffen: Das Hotel muss angeben, «auf welche Art und Einheit der Dienstleistung oder auf welche Verrechnungssätze sich der Preis bezieht». Aus dem Angebot muss also ersichtlich sein, ob sich der Preis auf eine Einzel- oder eine Doppelbelegung des Zimmers bezieht. Mündlich oder schriftlich hat das Hotel zudem bekanntzugeben, ob der Übernachtungspreis mit oder ohne Frühstück, für Halb- oder Vollpension gilt. Auf diese Weise lassen sich die Preise und auch die allfälligen Einzelzimmerzuschläge vergleichen. (Siehe auch: «Grippe! Kann ich meine Hotelbuchung kurzfristig annullieren?»)

Scheint der Preis für die Einzelbelegung im konkreten Fall etwas sehr hoch, lohnt sich allenfalls eine Beschwerde an den Ombudsman der Schweizer Reisebranche.