Behörden
Darf der Bund Plastiksäcke verbieten?
Der Bundesrat darf Wegwerfprodukte verbieten, sofern sie die Umwelt auf eine ungerechtfertigte Weise belasten.
Der Bundesrat kann es verbieten, Produkte in Verkehr zu bringen, «die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt». Als Reaktion auf ein drohendes Verbot haben die Swiss Retail Federation und die IG Detailhandel Schweiz eine Branchenvereinbarung abgeschlossen. Diese verpflichtet die unterzeichnenden Unternehmen, Einwegplastiksäcke und Plastiktragetaschen nicht mehr gratis abzugeben.
Im Parlament ist eine Motion hängig, welche den Bundesrat auffordert, Einwegplastiksäcke ganz zu verbieten. Der Bundesrat beantragt mit Verweis auf die Branchenvereinbarung die Ablehnung der Motion.