Behörden

Darf die Kinobetreiberin Taschenkontrollen durchführen?

Ein Kino darf vorschreiben, dass die Besucher kein Essen und keine Getränke mit in den Kinosaal nehmen dürfen. Es darf aber nicht gegen den Willen der Zuschauer deren Taschen durchsuchen.

Es steht einem Kino frei, seinen Besuchern zu verbieten, eigene Getränke und eigene Esswaren mitzubringen. Eine Taschenkontrolle ist jedoch ein Eingriff in die Privatsphäre, der gegen den Willen des Kinogängers nicht erlaubt ist.

Kinos haben Hausrecht

Eine Kinobetreiberin kann eine Hausordnung erlassen und dort namentlich festlegen, ob und welche Lebensmittel oder andere Dinge die Kinobesucher mit in den Kinosaal bringen dürfen. Ob die Betreiberin diese Regeln aufstellt, um selber mit ihrer Gastronomie Umsatz machen zu können oder um andere Besucher etwa vor unangenehmen Gerüchen zu schützen, spielt rechtlich keine Rolle.

Die Betreiberin muss die Kinogäste jedoch auf diese Hausordnung hinweisen, bevor diese das Ticket kaufen.

Taschenkontrolle nur freiwillig möglich

Ein Kinozuschauer ist nicht verpflichtet, der Kinobetreiberin den Inhalt seiner Tasche zu zeigen. Diese hat nämlich kein Recht, ohne Einwilligung des Kinogastes in dessen Privatsphäre einzudringen.

Siehe auch: «Sind Taschenkontrollen der Mitarbeiter nach Zufallsprinzip erlaubt?»