Unterwegs

Darf ich als Mann auf einem Frauenparkplatz parken?

Bundesrechtlich betrachtet ja, denn Frauenparkplätze sind hier nicht geregelt. Allenfalls finden sich jedoch in der Parkordnung der Gemeinde oder in der Nutzungsordnung von Privatparkplätzen Bestimmungen.

Frauenparkplätze sind nicht bundesrechtlich geregelt und die Ordnungsbussenverordnung sieht entsprechend keine Sanktion für den Fall vor, dass Sie als Mann einen Frauenparkplatz besetzen. Eine allfällige Regelung von Frauenparkplätzen liegt in der Kompetenz der Kantone beziehungsweise der Gemeinde oder auch von Privaten.

Umtriebsentschädigungen

Hat die Parkplatzeigentümerin Frauenparkplätze geschaffen, um eine gewisse Sicherheit für Frauen zu gewährleisten, dürfen Sie als Mann nicht auf einem Frauenparkplatz parkieren – denn damit nutzen Sie unberechtigterweise einen Privatparkplatz. Die Eigentümerin kann Ihnen eine Umtriebsentschädigung verrechnen. Dabei darf sie gemäss Bundesgericht nur den Betrag in Rechnung stellen, den «ihm durch das Falschparkieren (…) tatsächlich entstanden» ist. So etwa die Kosten, welche entstehen, weil die private Parkplatzbetreiberin die Zahlungseingänge kontrollieren muss. Für die Kosten einer Parkplatzüberwachung darf sie hingegen nicht Rechnung stellen, «da solche nicht dem einzelnen fehlbaren Lenker zugeordnet werden können.»