Wohnen

Darf ich einen Nagel in die Wand schlagen, um ein Bild aufzuhängen?

Ein Mieter darf in seiner Wohnung Bilder aufhängen. Nur wenn er es übertreibt, hat die Vermieterin das Recht, zu intervenieren.

Es ist in einer Mietwohnung erlaubt, Löcher in die Wand zu bohren um Bilder aufhängen zu können. Dies fällt grundsätzlich unter die sorgfältige vertragsgemässe Benutzung einer Wohnung. Der Mieter ist dann jedoch auch dafür verantwortlich, diese Löcher vor seinem Auszug wieder auszubessern.

Nägel- und Dübellöcher gelten als normale Abnutzung

Wer eine Wohnung mietet, zahlt der Vermieterin einen Mietzins. Im Gegenzug darf der Mieter in der Wohnung leben, was zu Gebrauchsspuren führt. Für normale Gebrauchsspuren haftet der Mieter nicht. Er darf deswegen Bilder aufhängen, auch wenn er dafür Löcher in die Wand machen muss. Der Mieter muss dafür nicht vorgängig das Einverständnis der Vermieterin einholen.

Die schriftliche Zustimmung der Vermieterin ist allerdings dann notwendig, wenn der Mieter die Wohnung in ihrer Substanz verändert. Pflastert der Mieter etwa die Wohnung flächendeckend mit Gemälden zu, sodass die Wände völlig zerlöchert sind, muss die Vermieterin dies nicht akzeptieren. (Siehe auch: «Darf ich meine Wohnung neu streichen?»)

Löcher vor Auszug verspachteln

Damit der Mieter beim Auszug nicht für die Löcher in der Wand bezahlen muss, muss er sie fachgerecht verspachteln. Je nach Standard der Wohnung ist es allenfalls jedoch sinnvoller, die Verspachtelung gegen eine angemessene Gebühr der Vermieterin zu überlassen. (Siehe auch: «Welche Schäden muss ich beim Auszug aus meiner Wohnung bezahlen?»)

Aufgepasst: Wer die Vermieterin mit der Ausbesserung der Löcher beauftragt, muss nur eben diese Ausbesserung bezahlen. Nicht übernehmen muss der Mieter etwa die Kosten für einen kompletten Neuverputz.