Behörden

Darf ich in meinem Quartier ein Public Viewing organisieren?

Grundsätzlich ja.

Bei der Organisation eines Public Viewings müssen Sie insbesondere die ortspolizeilichen Vorgaben einhalten und die allfällig geschuldeten Suisa-Gebühren bezahlen.

Örtliches Polizeireglement beachten

Möchten Sie auf einem öffentlichen Platz ein Public Viewing organisieren, brauchen Sie dafür in der Regel eine ortspolizeiliche Bewilligung. Geht es um einen Event auf Privatgrund, ist eine solche Bewilligung in der Regel nicht notwendig. Jedenfalls sofern das Public Viewing ausserhalb der Nacht- und Mittagsruhe stattfindet. Diese variiert von Gemeinde zu Gemeinde, am häufigsten gilt eine Nachtruhe ab 22.00 sowie eine Mittagsruhe zwischen 12 und 13 Uhr. (siehe auch: «Darf ich das Trottoir im Quartier mit Blumen verschönern?»)

IOC darf Public Viewing nicht verbieten

Wie das Bundesverwaltungsgericht 2011 entschieden hat, handelt es sich beim «Public Viewing» um eine «Wahrnehmbarmachung.» Diese ist kein exklusives Recht der Rechteinhaberin.

Hingegen müssen Sie je nach Grösse des Bildschirmes bei der Suisa eine entsprechende Lizenz erwerben: Haben Sie für das Public Viewing einen Bildschirm oder eine Leinwand organisiert, welche in der Diagonale grösser als 3 Meter ist, müssen Sie zusätzlich zu den Serafe-Gebühren Suisa-Gebühren bezahlen. Die Höhe der Gebühren bewegt sich zwischen 62.40 CHF bis 499.20, je nachdem wie gross der Bildschirm oder die Leinwand ist und ob Sie Eintritt verlangen oder nicht.