Wohnen
Darf ich lügen, wenn mich die Vermieterin nach meiner Religion fragt?

Die Konfession ist für ein Mietverhältnis rechtlich nicht relevant. Ein Mieter muss die Frage der Vermieterin nach seiner Religionszugehörigkeit nicht beantworten.
Die Vermieterin darf grundsätzlich selbst entscheiden, an wen sie ihre Wohnung vermietet. Will sie von einem potentiellen Mieter Informationen zu dessen Person erfahren, greift sie in deren Privatsphäre ein und muss sich an die datenschutzrechtlichen Grundsätze halten.
Vermieterin benötigt bestimmte Angaben zur Person
Überlässt die Vermieterin einem Mieter ihre Wohnung, darf sie nach jenen Personendaten fragen, die sie für das Mietverhältnis benötigt: So etwa Name, Vorname, bisherige Adresse, Telefonnummer. Weiter ist das Geburtsdatum relevant, beispielsweise um sicher zu stellen, dass die Person volljährig ist. (Siehe auch: «Darf meine minderjährige Tochter eine eigene Wohnung mieten?») Schliesslich darf die Vermieterin ebenfalls nach der Nationalität und dem Aufenthaltsstatus fragen, um abschätzen zu können, ob eine langfristige Mietdauer möglich ist.
Datenschutzgesetz gilt auch für Vermieterin
Informiert sich eine Vermieterin über die Person eines (potentiellen) Mieters, bearbeitet sie Daten. Dies darf sie, die Bearbeitung muss aber namentlich verhältnismässig und zweckmässig sein. Die Religionszugehörigkeit spielt für den Abschluss oder die Abwicklung eines Mietverhältnisses keine Rolle, weswegen die Vermieterin nicht danach fragen darf. (Siehe auch: «Darf mich Vermieterin wegen Falschangabe des Lohns fristlos rausschmeissen?»)
Die Vermieterin kann sich übrigens nicht erfolgreich auf den Standpunkt stellen, dem Mieter sei es frei gestellt, seine Religionszugehörigkeit offenzulegen oder nicht: «Da die Wohnungsbewerberinnen und -bewerber unter den gegebenen Umständen nicht wirklich frei entscheiden konnten, ob sie die Angaben machen wollen oder nicht, kann grundsätzlich nicht von deren Einwilligung ausgegangen werden», so der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte auf seiner Website.