Behörden
Darf ich Markenschuhe zum Billigpreis im ausländischen Webshop kaufen?

Ein auffällig tiefer Preis für einen Markenartikel kann ein Hinweis auf eine Fälschung sein, bei welcher die Vernichtung durch den Zoll droht.
Seit dem 1. Januar 2022 ist es Online-Shops verboten, von Schweizer Kunden höhere Preise zu verlangen. Unternehmen dürfen Schweizer Kunden auch nicht auf .ch – Seiten umleiten. Liefert ein Unternehmen in die Schweiz, darf der Kunde also auch von dessen ausländischer Site zu entsprechend günstigeren Konditionen bestellen. (Siehe «7 Antworten zum «Stopp der Hochpreisinsel Schweiz»»)
Ist nun aber der Preis auffällig viel tiefer als der übliche Verkaufspreis in der Schweiz, scheint die Website wegen schlechter Bilder oder fehlendem Impressum nicht professionell oder lassen sich im Internet leicht Warnungen zu der Site finden, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es sich um gefälschte «Markenartikel» handelt.
Lässt sich der Käufer dieses Paar Schuhe in die Schweiz liefern und entdeckt der Zoll das Paket, wird in aller Regel das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) den Käufer darüber informieren, dass es eine Fälschung vermute und es die Vernichtung der Schuhe beabsichtige. Ist der Käufer einverstanden, vernichtet das IGE die Schuhe auf Kosten der Rechteinhaberin. In diesem neu geschaffenen vereinfachten Verfahren sind Schadenersatzansprüche der Rechteinhaberin gegen den Käufer ausgeschlossen. Hingegen verliert der Käufer den Kaufpreis, sofern er ihn nicht erfolgreich bei der Verkäuferin zurückfordern kann. Im Übrigen ist die Angelegenheit aber für ihn erledigt und er muss namentlich keine strafrechtlichen Folgen befürchten.
Aktualisiert am 1. Juli 2025