Familie

Darf ich mein Kind im Zug wickeln?

Es ist erlaubt, sein Kind im Zug zu wickeln. In einigen Zügen gibt es Wickeltische, ansonsten ist Wickeln auf den Sitzen möglich.

Das Bahnunternehmen kann Vorschriften zur Benützung ihrer Anlagen und Fahrzeuge erlassen, namentlich soweit diese für den reibungslosen Betrieb erforderlich sind. Hält sich ein Passagier nicht an die Benützungsvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals, kann das Unternehmen ihn vom Transport ausschliessen. Soweit ersichtlich verbietet jedoch kein Bahnunternehmen das Wickeln in ihren Fahrzeugen, die Rechtmässigkeit eines solchen Verbots wäre auch fraglich.

In einigen Fahrzeugen der SBB gibt es Wickeltische. Wo dies nicht der Fall ist, empfiehlt die SBB das Wickeln im Kinderwagen oder auf einem Sitz. Beim Wickeln auf dem Sitz bittet die SBB darum, eine Wickelunterlage zu nutzen, die Privatsphäre sicherzustellen, das Kind sicher hinzulegen damit es nicht runterfallen kann sowie die benutzte Windel nicht im Fahrzeug zu lassen. (Siehe auch: «Dürfen öffentliche Verkehrsbetriebe das Essen im Bus verbieten?»)