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Darf ich mich im Theater auf einen teureren, freien Platz setzen?

Sie können es versuchen. Da Sie sich damit jedoch in aller Regel nicht an den Vertrag halten, riskieren Sie eine Reaktion der Veranstalterin: Diese kann Ihnen den teureren Platz verrechnen oder Sie sogar des Theaters verweisen.

Wenn Sie ein Ticket für ein Theater erwerben, gehen Sie mit der Veranstalterin einen Vertrag ein. Sie bezahlen einen bestimmten Betrag und erhalten dafür eine bestimmte Dienstleistung. Die Veranstalterin muss nicht akzeptieren, dass Sie nachträglich einen anderen, teureren Platz besetzen.

AGB können Platzwahl regeln

Wie das Theater reagiert, hängt natürlich zunächst davon ab, ob Sie überhaupt ertappt werden. Falls ja, finden Sie die Antwort auf Ihre Frage meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Theaters. Diese sind für Sie verbindlich, sofern sie nicht missbräuchlich sind und die Veranstalterin Sie vor dem Ticketkauf ausdrücklich auf die AGB hingewiesen sowie Ihnen die Möglichkeit gegeben hat, sie zu lesen. Auf ungewöhnliche Klauseln muss die Veranstalterin Sie gesondert hinweisen. Wenn AGB regeln, dass das Theater nach einem Platzwechsel eine Nachzahlung verlangt oder Sie, wenn Sie ohne Einverständnis der Veranstalterin einen teureren Platz besetzen, gar das Theater verlassen müssen, ist dies allerdings nicht ungewöhnlich.

Anzeige wegen Hausfriedensbruchs

Das Theater hat aber auch ohne AGB gute Karten: Weigern Sie sich, die geforderte Nachzahlung zu leisten, kann es ohnehin Schadenersatz verlangen. Weigern Sie sich, das Theater trotz Aufforderung zu verlassen, riskieren Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs