Wohnen
Darf ich unsere Schlitten in der Miet-Garage lagern?

In der Regel ja. Sie müssen dabei jedoch auf die anderen Mieter Rücksicht nehmen sowie die Brandschutzvorschriften beachten.
Die meisten Hausordnungen regeln, welche Gegenstände Sie in Ihrer gemieteten Garage lagern dürfen. Eine Hausordnung muss vernünftig und verhältnismässig, darf aber auch streng sein. So sind strenge Hausordnungen, gemäss welchen die Garagen ausschliesslich für Fahrzeuge und allenfalls für dazugehörige Pneus genutzt werden dürfen, zulässig. Haben Sie dieser Hausordnung beim Abschluss des Mietvertrages oder nachher zugestimmt, müssen Sie sich an die darin verankerten Vorgaben halten und einen anderen Platz für Ihren Schlitten suchen.
Mehrheitlich orientieren sich die Hausordnungen jedoch an den Brandschutzvorschriften und insbesondere den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Gemäss der Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» dürfen Sie sperrige Gegenstände, die Sie regelmässig mit dem Fahrzeug transportieren, auf Ihrem Parkplatz in der Einstellhalle lagern. Zu diesen Gegenständen gehören etwa Surfbretter, Dachboxen, Skis oder eben auch Schlitten.