Unterwegs

Darf mein minderjähriger Sohn alleine ins Ausland reisen?

Grundsätzlich ja, sofern die sorgeberechtigten Eltern mit der Reise einverstanden sind.

Allerdings kann der unbegleitete Urlaub auch an den Vorgaben des Einreiselandes, den Bedingungen des Transportunternehmens oder auch an allfälligen Bestimmungen der Unterkunft scheitern.

Reisevollmacht für alleinreisende Minderjährige

Je nach Land ist es Minderjährigen nicht erlaubt, unbegleitet zu reisen. Bevor Ihr minderjähriger Sohn also grosse Reisepläne schmiedet, erkundigt er sich am besten bei der Botschaft des Reiselandes nach allfälligen Einschränkungen für minderjährige Reisende. Für das europäische Ausland kann er sich einen ersten Überblick hier verschaffen.

Erlaubt das Zielland Minderjährigen, unbegleitet zu reisen, verhindert eine elterliche Einverständniserklärung sicherlich das eine oder andere Problem. Auf eine solche Erklärung gehören die Personalien sowie Pass- oder Identitätskartennummer der gesetzlichen Vertretung sowie Ihres minderjährigen Sohnes. Weiter sollte Sie auf der Erklärung Reiseroute und –daten vermerken. Sie können eine Einverständniserklärung hier herunterladen.

Kinder alleine unterwegs in Zug, Bus oder Flugzeug

Ebenso wie das Reiseland kann auch das Transportunternehmen selbst bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen es unbegleitete minderjährige Reisende transportieren will. Lesen Sie vor der Buchung deswegen die Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens.

Die Reise per Zug ist für alleinreisende Jugendliche jedenfalls innerhalb Europas meist ohne weitere Voraussetzungen möglich. Busunternehmen und Airlines sind hier restriktiver und verlangen beispielsweise eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung. Airlines bieten oft einen – teilweise zwingenden – Begleitservice an. Ist Ihr Sohn über 16, kann er in der Regel auch in Bus und Flugzeug ohne weitere Voraussetzungen alleine reisen.

Wahlfreiheit der Unterkunft

Schliesslich nimmt auch nicht jede Unterkunft allein reisende minderjährige Gäste auf: Zum einen kann dies gesetzlich untersagt sein, zum anderen darf ein Hotel oder ein Campingplatz auch selber entscheiden, ob sie unbegleitet reisende Minderjährige beherbergen wollen.

vgl. auch Auslandreisen im Konkubinat