Unterwegs

Auslandreisen im Konkubinat: Welche Dokumente braucht unser Kind?

Ihr Kind braucht, je nach Reisebestimmungen Ihres Ziellandes, zunächst wie jedes Kind einen eigenen Reisepass oder eine eigene Identitätskarte.

Hat der Einreisestaat das Haager Übereinkommen gegen Kindesentführung unterzeichnet, muss er prüfen, ob eine erwachsene Person mit der minderjährigen Person einreisen darf. Hat er es nicht unterzeichnet, kann er dies aufgrund der jeweils geltenden nationalen Einreisebestimmungen ebenfalls prüfen. Sie müssen entsprechend nachweisen können, dass Sie beide sorgeberechtigt sind. Ist das mitreisende Kind kein gemeinsames, müssen Sie nachweisen, dass Sie ohne die zweite sorgeberechtigte Person reisen dürfen.

Zusammen reisen mit dem gemeinsamen Kind

Auch wenn Sie zusammen mit dem gemeinsamen Kind reisen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie sorgeberechtigt sind. Dies geht bei am besten mit einer amtlichen Ergänzung im Reisepass beider mitreisender Elternteile. Je nach Reiseland gelten noch zusätzliche Vorschriften, die wir hier zusammengestellt haben.

Zusammen reisen mit dem Kind eines Konkubinatspartners

Reisen Sie zusammen mit Ihrem Konkubinatspartner und Ihrem eigenen, aber nicht gemeinsamen, Kind, müssen Sie neben dem Sorgerechtsnachweis auch belegen können, dass die zweite sorgeberechtigte Person mit der Reise einverstanden ist. Diese Vollmacht können Sie hier herunterladen.