Familie

Darf mein minderjähriger Sohn eine Zeitschrift abonnieren?

Grundsätzlich ja, sofern er urteilsfähig ist.

Um Rechte und Pflichten begründen zu können, muss Ihr Sohn grundsätzlich handlungsfähig und damit unter anderem volljährig sein. Versteht Ihr Sohn jedoch, welche Verpflichtung er mit dem Zeitschriftenabo eingeht, ist er in Bezug darauf urteilsfähig. Stimmen Sie dem Abonnement zu, kann er das Abo selbstständig abschliessen. Hat Ihr Sohn die Zeitschrift jedoch heimlich abonniert, und sind Sie damit nicht einverstanden, muss der Verlag den Vertrag rückgängig machen: Die Abogebühren sind nicht geschuldet, und selbstverständlich muss der Verlag auch keine Zeitschriften liefern.

Ist sich Ihr Sohn im Klaren darüber, was ein Zeitschriftenabo bedeutet und bezahlt er es mit seinem Taschengeld oder seinem selbst verdienten Lohn, darf er das Abo selbstständig abschliessen. In diesem Fall haftet er aber auch selbstständig für den geschuldeten Abopreis.

Eine Ausnahme gilt für Zeitschriften mit pornografischem Inhalt: Wer diese einer Person unter 16 Jahren verkauft, macht sich strafbar.

Siehe auch: «Darf meine minderjährige Tochter eine eigene Wohnung mieten?» und «Darf meine minderjährige Tochter einem Verein beitreten?»