Gesundheit

Darf mich das Spital schneller behandeln, weil ich mehr zahle?

Die Grundversicherung muss alle Versicherten gleich und rechtzeitig behandeln. Ein Spital muss medizinisch begründen können, wen es wann behandelt.

Eine Grundversicherung darf nur anbieten, wer über eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde verfügt. Diese wiederum erteilt die Bewilligung nur dann, wenn die Krankenkasse die Gleichbehandlung der Versicherten gewährleistet. Eine Gleichbehandlung bedeutet zum einen, dass jeder grundversicherte Patient die ihm gesetzlich zustehenden Behandlungen rechtzeitig erhält. Sie bedeutet zum anderen, dass ein Spital ausschliesslich nach medizinischen Kriterien entscheiden darf, wen es wann behandelt. Die Grundversicherung handelt missbräuchlich, wenn sie «eine versicherte Person durch eine juristisch oder versicherungstechnisch nicht begründbare, erhebliche Ungleichbehandlung» benachteiligt.

Muss ein grundversicherter Patient länger auf eine Behandlung warten, weil ein anderer grundversicherter Patient einen Aufpreis bezahlt hat, dürfte das ein Gericht als unzulässig erachten.