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Dürfen die Grosseltern Bilder ihrer Enkelkinder posten?

Grosseltern dürfen nur dann Bilder ihrer Enkelkinder teilen, wenn die Eltern oder je nach Alter das Grosskind selbst damit einverstanden sind.

Das Recht am eigenen Bild ist ein höchstpersönliches Recht. Ist ein Enkelkind urteilsunfähig, entscheiden grundsätzlich die Eltern darüber, ob und wer Bilder des Kindes posten darf. Die Grosseltern haben hier keine eigenen Rechte, ausser wenn sie die gesetzlichen Vertreter des Kindes sind. Auch die Eltern beziehungsweise die gesetzliche Vertretung müssen sich am Kindeswohl orientieren und dürfen nicht zu allen Veröffentlichungen ihr Einverständnis geben. (Siehe auch: «Dürfen Eltern Bilder ihrer Kinder im Internet posten?»)

Ab wann ein Kind urteilsfähig ist und vernünftig selber über die Veröffentlichung eines Bildes von ihm im Internet entscheiden kann, ist nicht eindeutig festgelegt. Als Faustregel gilt, dass ein Kind ab etwa 14 Jahren erkennt, welche Folgen ein Post mit Foto haben kann. Erklärt es allerdings bereits früher, dass es keine Bilder von ihm im Internet haben möchte, ist dies sowohl von den Eltern als auch von den Grosseltern und allen anderen Drittpersonen zu respektieren.