Familie

Ich habe das Haus bezahlt. Ist mein Ehepartner dennoch Miteigentümer?

Falls Sie das so im Grundbuch haben eintragen lassen, grundsätzlich ja. Möglich ist aber auch die Eintragung eines Allein- oder Gesamteigentums.

Die Notariate gehen beim Miteigentum in der Regel davon aus, dass beide Partner den gleichen finanziellen Beitrag an das Haus geleistet haben und lassen eine 50:50 Quote im Grundbuch eintragen. Dies ist aber nicht gesetzlich vorgegeben, vielmehr können die Parteien selber entscheiden, welche Quote sie im Grundbuch eintragen lassen möchten.

Miteigentum

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, ist für die Auflösung des Miteigentums zunächst die im Grundbuch eingetragene Quote massgeblich und nicht der Anteil, den die Ehepartner jeweils tatsächlich finanziert haben. Oft entspricht diese im Grundbuch eingetragene Quote jedoch nicht der effektiven Finanzierungsaufteilung. Dies kann im Verfahren zu aufwändigen Abklärungen führen. So etwa, ob es sich bei der Finanzierung des einen Ehegatten um eine Schenkung an den anderen Ehegatten handelt oder um ein zinsloses Darlehen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist am besten bereits beim Kauf zu prüfen, ob die eingetragene Quote dem Finanzierungsanteil entsprechen soll.

Gesamteigentum

Haben sich die Ehepartner für das Gesamteigentum entschieden, können sie keine Quote im Grundbuch eintragen. Als Gesamteigentümer bilden sie eine einfache Gesellschaft und müssen einen Vertrag untereinander schliessen. In diesem Fall können die Ehepartner auch die internen Anteile sowie die Verlusttragung und die Gewinnverteilung festlegen. Tun sie dies nicht, gilt im Falle einer Auflösung der einfachen Gesellschaft die 50:50 Quote.

Alleineigentum

Die finanzierende Ehepartnerin kann sich auch als Alleineigentümerin eintragen lassen. In diesem Fall bleibt die Liegenschaft nach einer Scheidung in ihrem Eigentum ohne dass sie Ihren Ehepartner auszahlen müssen. Allerdings kann das Gericht je nach Familiensituation entscheiden, dass der Ehepartner einstweilen das Wohnrecht behält. Das Wohnrecht wird gegen angemessene Entschädigung oder unter Anrechnung auf Unterhaltsbeiträge befristet eingeräumt.

Aktualisiert am 21. Oktober 2022