Unterwegs

Ist der im Ausland geschenkte Ring mehrwertsteuerpflichtig?

Für im Ausland gekaufte Geschenke gilt eine Wertfreigrenze von 300 CHF.

Wer im Ausland ein Geschenk kauft, erwirbt eine Ware des Reiseverkehrs, die nicht für den Handel bestimmt ist. Bis zu einem Wert von 300 CHF kann eine Person solche Waren mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen, wobei hier der Gesamtwert pro Person massgeblich ist.

Übersteigt der Wert des Ringes oder der Gesamtwert der eingeführten Waren 300 CHF, ist die ganze eingeführte Menge mehrwertsteuerpflichtig. (Siehe auch: «Muss ich eingeführte Kunstwerke verzollen?»)

Aufgepasst: Massgeblich ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer. Bietet das Verkaufsgeschäft den steuerfreien Einkauf hat, erhält der Käufer die ausländische Mehrwertsteuer mit dem korrekt ausgefüllten und abgestempelten Ausfuhrschein die Mehrwertsteuer zurück. Je nach Land gelten dafür Mindesteinkaufsbeträge.

Aktualisiert am 13. Juni 2024