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Ist Doping strafbar?

Wer Sportler dopt, macht sich strafbar. Hingegen ist es aktuell noch straflos, sich selbst zu dopen.

Während das Sportförderungsgesetz Fremddoping unter Strafe stellt, hält es ausdrücklich fest, dass Selbstdoping straflos ist. Die Sportverbände regulieren das Selbstdoping namentlich mit Sperren. Im Übrigen ist Selbstdoping nur dann strafbar, wenn es sich gleichzeitig um einen Verstoss gegen das Heilmittelgesetz handelt. Allerdings hat sich der Bundesrat in seinem Postulatsbericht «Strafbarkeit des Selbstdopings im Sport» dafür ausgesprochen, auch das Selbstdoping unter Strafe zu stellen.

Fremddoping ist strafbar

Wer Dopingmittel «erwirbt, einführt, ausführt, durchführt, vermittelt, vertreibt, verschreibt, in Verkehr bringt, abgibt oder besitzt» macht sich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In schweren Fällen, so etwa wenn das Fremddoping die Gesundheit oder das Leben des Sportlers in besonders schwerer Weise gefährdet, droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Die Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden informieren Antidoping Schweiz über eingeleitete Strafverfahren und Entscheide.

Aufgepasst: Fremddoping ist nicht nur im Wettkampfsport strafbar, sondern auch im Breiten- und Freizeitsport.

Wer sich selbst dopt, riskiert eine Sperre

Das aktuell geltende Sportförderungsgesetz stellt Selbstdoping nicht unter Strafe. Dies insbesondere deswegen, weil der Staat den Sportverbänden die Kompetenz zuspricht, die eigenen Regeln durchsetzen zu können. Die Sportverbände können zudem für den Sportler mit einer Sperre eine je nach deren Länge sehr einschneidende Massnahme verhängen.

Selbstdoping soll strafbar werden

In seinem Postulatsbericht hält der Bundesrat fest, dass die Öffentlichkeit den Dopingmissbrauch als grosses Problem des Sports betrachtet. Strafrechtlich sei es nicht nachvollziehbar, warum Fremddoping strafbar, Selbstdoping aber straflos sei. Denn der Unrechtsgehalt sei vergleichbar. Die ausschliessliche Zuständigkeit der Sportverbände zur Verfolgung von Selbstdoping sei auch im internationalen Vergleich nicht mehr zu vertreten.

Der Bundesrat hat deswegen das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis Ende 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Sportförderungsgesetzes auszuarbeiten, welches neu auch das Selbstdoping unter Strafe stellen soll.