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Kann der Chef meine Ferien streichen?

Die Arbeitgeberin bestimmt den Zeitpunkt Ihrer Ferien und kann sie entsprechend auch wieder streichen. Sie muss dabei aber Ihre Wünsche soweit möglich berücksichtigen sowie die Mehrkosten übernehmen, die Ihnen durch die Annullierung der bereits gebuchten Reise entstanden sind.

Ihr Chef darf – ausser, Sie haben vertraglich etwas anderes geregelt – entscheiden, wann Sie Ihre Ferientage beziehen und auch auf diesen Entscheid zurückkommen. Sowohl bei der Ferienplanung wie auch bei dem Ferienwiderruf muss er jedoch auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen

Arbeitgeberin darf Ferien streichen

Ihre Arbeitgeberin darf die Ferien nur im Notfall kurzfristig verschieben. Wäre beispielsweise ein Grossauftrag gut vorhersehbar gewesen oder können Sie regelmässig Ihre Ferien nicht im laufenden Jahr beziehen, spricht dies für eine schlechte Planung, für die nicht Sie geradestehen müssen. Im Normalfall muss Ihre Arbeitgeberin Feriensperren oder Betriebsferien drei Monate vorher ankündigen.

Chef muss Rücksicht nehmen

Bereits bei der Ferienplanung und natürlich vor allem auch bei einer Planänderung muss Ihr Chef Ihre Wünsche soweit betrieblich möglich berücksichtigen. Auf familienbezogene Wünsche muss Ihre Arbeitgeberin besonders Rücksicht nehmen. Haben Sie also Ferien mit Ihrem schulpflichtigen Kind während dessen Schulferien geplant, müssen Sie einen Ferienwiderruf nur akzeptieren, wenn Ihre Anwesenheit im Betrieb zwingend notwendig ist – auch wenn dies bedeutet, dass Ihre Arbeitskollegin deswegen eine exklusive Yogareise absagen muss.

Egal ob Sie oder Ihre Kollegin die geplante Reise verschieben müssen: Ihre Arbeitgeberin muss die Mehrkosten, die durch die Annullation einer Reise während der von ihr bereits genehmigten Ferien entstehen, übernehmen.

Eigenmächtiger Ferienbezug nicht empfehlenswert

Ob Sie nun trotz des Ferienwiderrufs zum geplanten Zeitpunkt in die Ferien fahren wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Ein Gericht wird eine allfällige fristlose Entlassung jedoch stützen, sofern es den betrieblichen Notfall als gegeben betrachtet.

Aktualisiert am 28. Juli 2022