Wohnen

Kann ein EU-Bürger Wohneigentum in der Schweiz erwerben?

Grundsätzlich ja. Hat er den rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz, kann er unter den gleichen Bedingungen Wohneigentum erwerben wie eine Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft.

Ohne einen solchen Wohnsitz benötigt er grundsätzlich eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde, wenn er Wohneigentum kaufen will. Dasselbe gilt insbesondere, wenn er ein Baurecht, ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung an einem Grundstück erwerben will. Diese Bewilligungspflicht gilt namentlich dann nicht, sofern der EU-Bürger das Wohneigentum als gesetzlicher Erbe erhält oder wenn er das Wohneigentum von engen Verwandten erwirbt.