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Kann ich bei meiner Arbeitgeberin eine Hypothek aufnehmen?

Ja. Eine Arbeitgeberin kann ebenso wie eine Pensionskasse oder eine Bank Hypotheken gewähren.
Eine Hypothek ist ein Kredit, welcher über ein Pfandrecht an dem Grundstück gesichert ist. Grundsätzlich jede Person kann einen solchen Kredit gewähren.
Rechtliche Grundlagen einer Hypothek
Das Grundpfandrecht entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, gültig ist es erst mit der öffentlichen Beurkundung. Während der tatsächliche Darlehensbetrag oder der Höchstbetrag im Grundbuch vermerkt sein muss, ist dies bei der Höhe des Zinses zwar möglich, aber nicht zwingend. Sie sind weitgehend frei darin, die Höhe der Zinsen mit der Darlehensgeberin zu vereinbaren und auch wieder zu ändern. Es gibt dabei jedoch zwei Schranken: Zum einen darf die Höhe des Zinsfusses nicht missbräuchlich sein und muss im Rahmen allfälliger kantonaler Vorschriften liegen. Zum anderen dürfen Sie und Ihre Arbeitgeberin den Zinsfuss nicht nachträglich um mehr als 5% erhöhen, wenn auf Ihrem Grundstück noch Pfandrechte anderer Gläubiger lasten.
Wie jeden anderen Kredit müssen Sie auch die Hypothek zurückzahlen, und wie jede andere Grundpfandgläubigerin kann Ihre Arbeitgeberin Sie auf die Pfandverwertung betreiben, wenn Sie die Raten nicht wie vereinbart begleichen.
Hypothek von der Arbeitgeberin: Praktische Besonderheiten
Wenn sich für Sie eine Hypothek Ihrer Arbeitgeberin rechtlich nicht von einer Hypothek Ihrer Bank unterscheidet, so gibt es doch in der Praxis Besonderheiten: Ihre Arbeitgeberin oder auch Ihre Pensionskasse gewährt Ihnen vielleicht attraktivere, also tiefere, Zinsen. Umgekehrt dürfte sie aber in der Bewertung Ihrer Zahlungsfähigkeit und des Wertes Ihres Hauses streng sein, weswegen Sie die Hypothek in der Regel nur kriegen, wenn Sie für Ihre Arbeitgeberin oder Ihre Pensionskasse ein «gutes Risiko» sind.
Zu beachten ist schliesslich, dass eine solche Hypothek Sie abhängig von Ihrer Arbeitgeberin macht: Wechseln Sie Ihren Job, können Sie vielleicht die Hypothek behalten, verlieren aber die Vorzugskonditionen. In diesem Fall müssen Sie ab Austritt aus dem Unternehmen höhere Zinsen bezahlen. Oft aber sind Sie die Hypothek los und müssen sie zurückzahlen. Und auch für die Hypothek Ihrer Arbeitgeberin gilt: Eine grundpfandgesicherte Forderung ist unverjährbar.