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Kann ich bei meiner Arbeitgeberin eine Hypothek aufnehmen?

Eine Arbeitgeberin kann ebenso wie eine Pensionskasse oder eine Bank Hypotheken gewähren. Sachenrechtlich ist eine Hypothek der Arbeitgeberin ein reguläres Pfandrecht am Grundstück, die Arbeitgeberin kann aber die Hypothek oder deren Bedingungen arbeitsrechtlich an den Arbeitsvertrag knüpfen.

Eine Hypothek ist ein Kredit, welcher über ein Pfandrecht an dem Grundstück gesichert ist. Grundsätzlich jede Person und somit auch eine Arbeitgeberin kann einen solchen Kredit gewähren. Die Arbeitgeberin kann ihren Arbeitnehmern Vorzugskonditionen geben, diese aber wie auch die Hypothek selbst ändern beziehungsweise kündigen, sobald der Arbeitnehmer die Stelle verlässt.

Arbeitgeberin kann Hypothek gewähren

Das Grundpfandrecht entsteht mit der Eintragung ins Grundbuch, gültig ist es erst mit der öffentlichen Beurkundung. Während der tatsächliche Darlehensbetrag oder der Höchstbetrag im Grundbuch vermerkt sein muss, ist dies bei der Höhe des Zinses zwar möglich, aber nicht zwingend.

Die Vertragsparteien sind weitgehend frei darin, die Höhe der Zinsen zu vereinbaren und auch wieder zu ändern. Es gibt dabei jedoch zwei Schranken: Zum einen darf die Höhe des Zinsfusses nicht missbräuchlich sein und muss im Rahmen allfälliger kantonaler Vorschriften liegen. Zum anderen dürfen die Vertragsparteien den Zinsfuss nicht nachträglich um mehr als 5% erhöhen, wenn auf dem Grundstück noch Pfandrechte anderer Gläubiger lasten.

Wie jeden anderen Kredit muss der Schuldner auch die Hypothek zurückzahlen, und wie jede andere Grundpfandgläubigerin kann auch die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer auf Pfandverwertung betreiben, wenn dieser die Raten nicht wie vereinbart begleicht.

Praktische Besonderheiten bei Hypothek durch Arbeitgeberin

Wenn sich eine Hypothek der Arbeitgeberin sachenrechtlich nicht von einer Hypothek der Bank unterscheidet, so gibt es doch in der Praxis Besonderheiten. Die Arbeitgeberin oder auch die Pensionskasse gewährt möglicherweise im Marktvergleich attraktivere, also tiefere, Zinsen. Umgekehrt dürfte sie aber in der Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und des Wertes des Hauses streng sein, weswegen ein Arbeitnehmer die Hypothek in der Regel nur dann kriegt, wenn er für die Arbeitgeberin oder die Pensionskasse ein «gutes Risiko» sind.

Zu beachten ist schliesslich, dass eine solche Hypothek den Arbeitnehmer abhängig von der Arbeitgeberin macht: Wechselt er seinen Job, kann er möglicherweise die Hypothek behalten, verliert aber die Vorzugskonditionen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer ab Austritt aus dem Unternehmen höhere Zinsen bezahlen. Häufiger aber kündigt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden die Hypothek, womit er diese zurückzahlen muss.

Aufgepasst: Eine grundpfandgesicherte Forderung ist unverjährbar, auch wenn es sich um eine Hypothek der Arbeitgeberin handelt.

Aktualisiert am 11. April 2024